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150-Euro-Zollfreigrenze fällt: Was sich ab 1. Juli 2026 ändert

Philipp Bäumel | | Aktualisiert:
150-Euro-Zollfreigrenze fällt: Was sich ab 1. Juli 2026 ändert

Milliarden Kleinpakete kommen jedes Jahr in die EU. Bis 150 Euro Sachwert waren sie bislang von Einfuhrzöllen befreit. Damit ist seit dem 1. Juli 2026 Schluss: Die EU hat die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Das verändert die Kalkulation für Fernverkäufe aus Drittländern und betrifft dich auch dann, wenn dein Lieferant den Versand an Endkunden übernimmt. Hier ist, was gilt und was du jetzt prüfen solltest.

Was bisher galt

Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert bis 150 Euro waren von Zollabgaben befreit – die sogenannte De-minimis-Regel aus der Zollbefreiungsverordnung. Eine 12-Euro-Handyhülle aus Shenzhen direkt an deine Haustür? Null Zoll.

Ein verbreitetes Missverständnis vorweg: Steuerfrei waren kommerzielle Pakete schon lange nicht mehr. Seit Juli 2021 fällt die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich ab dem ersten Cent an, abgewickelt häufig über das IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop). Was bis jetzt fehlte, war der Zoll – und genau diese Lücke hat ein Geschäftsmodell groß gemacht: Millionen Einzelpakete gingen direkt vom Drittlands-Lager an EU-Verbraucher, ohne die Einfuhrzölle, die bei einem regulären Import anfallen konnten.

Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat

Mit der Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026 hat die EU die schwellenbasierte Zollbefreiung gestrichen. Artikel 4 legt fest, dass die Verordnung seit dem 1. Juli 2026 gilt. Übergangsweise gilt nach Artikel 2 ein Zollsatz von 3 Euro je Warenposition in einer Sendung mit höchstens 150 Euro Sachwert.

„Warenposition“ ist der präzise Begriff hinter der häufig verwendeten „Warenkategorie“. Nach dem TAXUD-Leitfaden in der Version vom 2. Juni 2026 können mehrere Waren eine Position bilden, wenn sie dieselbe zolltarifliche Einreihung und Beschreibung sowie, soweit in der jeweiligen Anmeldung vorgesehen, denselben Ursprung haben. Technisch werden die 3 Euro je Anmeldeposition erhoben, unabhängig davon, wie viele Stück in dieser Position stehen.

Drei Details sind für die praktische Anwendung entscheidend:

  1. Der 3-Euro-Zoll ist nicht auf IOSS oder H7 beschränkt. Der TAXUD-Leitfaden erläutert die Anwendung auf Fernverkäufe bis 150 Euro unabhängig davon, ob IOSS, die Sonderregelungen oder das Standard-Umsatzsteuerverfahren genutzt werden und ob die Anmeldung über H1, H6 oder H7 erfolgt. Für Präferenzzölle gelten besondere Regeln.
  2. Zollschuldner ist der Anmelder. Das kann je nach Verfahren der IOSS-Nutzer, ein Verkäufer, eine Plattform, ein Beförderer oder ein Vertreter sein. Im IOSS-Fall kann der Verbraucher nicht als Anmelder auftreten. Nur in verbleibenden Konstellationen kommt er nach der im Leitfaden beschriebenen Reihenfolge selbst als Anmelder infrage.
  3. Die Regelung ist befristet. Der 3-Euro-Zoll gilt nach der derzeitigen Verordnung vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Bis zum 1. Dezember 2027 muss die Kommission prüfen, ob die zentrale EU-IT-Infrastruktur rechtzeitig betriebsbereit sein wird. Falls nicht, kann sie eine Verlängerung vorschlagen. Eine Verlängerung tritt also nicht automatisch ein.

Zoll nach Warenkategorien: Welche Kategorien und Sätze gelten?

Es gibt für den 3-Euro-Zoll keine allgemeine Liste nach dem Muster „Kleidung 3 Euro, Elektronik 3 Euro“. Entscheidend ist die Warenposition in der konkreten Zollanmeldung. Der verwendete Datensatz bestimmt dabei die Tiefe der Tarifierung: Im H7-Datensatz wird grundsätzlich der sechsstellige HS-Code angegeben, im H6-Datensatz der achtstellige KN-Code und im H1-Datensatz der zehnstellige TARIC-Code.

Damit gelten diese belegten Regeln:

  • Mehrere Stück in derselben Anmeldeposition: 3 Euro insgesamt für diese Position. Die TAXUD-Fragen und -Antworten mit Aktualisierungen bis 30. Juni 2026 stellen klar, dass die Stückzahl für die Berechnung dieser Abgabe standardmäßig eins ist, weil die Anmeldeposition die Berechnungseinheit bildet.
  • Mehrere unterschiedlich tarifierte Positionen: jeweils 3 Euro. Der deutsche Zoll nennt zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen als Beispiel. Die drei Tarifierungen ergeben zusammen 9 Euro Pauschalzoll.
  • Alkohol, Parfüm und Toilettenwasser sowie Tabak und Tabakwaren: Auch diese Warengruppen fallen laut TAXUD-Leitfaden unter den 3-Euro-Zoll, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Andere Abgaben, Verbote und Beschränkungen bleiben bestehen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren können nicht mit einer H7-Anmeldung angemeldet werden.
  • Waren mit Präferenzursprung: Bei Nutzung von IOSS gilt nach dem TAXUD-Leitfaden trotzdem der 3-Euro-Zoll. Ohne IOSS kann bei erfüllten Voraussetzungen über H1 ein Präferenzzoll aus einem Handels- oder Zollunionsabkommen beantragt werden. Der konkrete Satz hängt von Tarifierung, Ursprung und Abkommen ab.
  • Einfuhren außerhalb der Übergangsregel: Weil die schwellenbasierte 150-Euro-Befreiung vollständig gestrichen ist, gilt für andere kommerzielle Einfuhren bis 150 Euro der Gemeinsame Zolltarif, sofern keine andere gesetzliche Zollbefreiung greift. Für Sendungen über 150 Euro galt der Schwellenwert bereits zuvor nicht. Den konkreten regulären Zollsatz liefert deshalb nur die Einreihung der Ware zusammen mit ihrem Ursprung, nicht eine pauschale Prozentangabe.

Für deine Kalkulation heißt das: Zähle nicht Produkte oder Shop-Kategorien, sondern die voraussichtlichen Positionen der Zollanmeldung. Eine verbindliche Tarifierung lässt sich nicht aus dem Produktnamen allein ableiten.

Wen die Änderung trifft

Direktimporteure und Dropshipper: Wenn deine Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs noch außerhalb der EU liegt und im Fernverkauf an Endkunden geht, musst du seit Juli den Zoll je Anmeldeposition in deine Landed Costs einrechnen. Dazu kommt der Deklarationsaufwand: Jede Position braucht die korrekte tarifliche Einordnung.

Rechnen wir es einmal durch. Ein beispielhafter Dropshipping-Warenkorb enthält eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein Schutzglas. Werden diese drei Waren jeweils als eigene Position angemeldet, fallen 9 Euro Pauschalzoll an. Teilen sich dagegen mehrere Stück dieselbe Tarifierung, Beschreibung und gegebenenfalls denselben Ursprung in einer Position, bleiben es für diese Position 3 Euro. Entscheidend ist also die Anmeldung, nicht die Zahl der Produkte im Warenkorb.

EU-Händler mit eigenem Lager: Liegt die Ware beim Verkauf bereits in der EU und wurde zuvor in den freien Verkehr überlassen, ist dieser Verkauf kein Import-Fernverkauf mehr. Der 3-Euro-Zoll fällt dann nicht je Endkundensendung an. Für den vorherigen Sammelimport gelten stattdessen die regulären Zollregeln.

Der Zeitplan im Überblick

  • ✓ seit 1. Juli 2026: Die schwellenbasierte Zollbefreiung bis 150 Euro ist gestrichen. Für Fernverkäufe im Anwendungsbereich der Übergangsregel gilt der Zollsatz von 3 Euro je Warenposition.
  • Bis 1. Oktober 2026, danach monatlich: Die EU-Kommission prüft, ob Handelsströme zur Umgehung der Übergangsregel verlagert werden. Falls nötig, kann sie einen Vorschlag vorlegen, der die Regel auf alle Waren in Sendungen bis 150 Euro ausweitet.
  • Bis 1. Dezember 2027: Die Kommission bewertet, ob die neue Zolldatenplattform rechtzeitig fertig wird.
  • 1. Juli 2028 nach geltendem Recht: Die Übergangsregel endet. Ist die zentrale EU-IT-Infrastruktur nicht rechtzeitig betriebsbereit, kann die Kommission zuvor eine Verlängerung vorschlagen.

Checkliste: das prüfst du jetzt

Pauschalzoll-Rechenbeispiel: Sendung mit drei Warenkategorien kostet ab 1. Juli 2026 insgesamt 9 Euro Zoll
  1. Betroffenheit klären: Versendest du – oder dein Lieferant in deinem Namen – Ware direkt aus einem Drittland an EU-Endkunden? Nur dann trifft dich der Pauschalzoll direkt.
  2. Sortiment nach Warennummern sortieren: Wie viele Anmeldepositionen stecken voraussichtlich in einer typischen Sendung? Prüfe dafür Tarifierung, Beschreibung und den je Datensatz erforderlichen Ursprung.
  3. Landed Cost neu kalkulieren: 3 Euro × Anmeldepositionen + Einfuhrumsatzsteuer. Hält deine Marge das aus?
  4. IOSS-Setup prüfen: Als IOSS-Nutzer (oder dessen Vertreter) brauchst du ein Zoll-Aufschubkonto samt Gesamtsicherheit beim Hauptzollamt – bestehende Bewilligungen brauchen einen angepassten Referenzbetrag.
  5. Mit Lieferanten und Plattformen sprechen: Wer tritt als Anmelder auf? Wer trägt den Pauschalzoll – und ab wann taucht er in deinen Einkaufspreisen auf?
  6. Das Lagermodell durchrechnen: Vergleiche die regulären Abgaben und Kosten eines Sammelimports mit dem 3-Euro-Zoll je Anmeldeposition in jeder Endkundensendung.

Vom Einzelpaket zum EU-Lager: die Rechnung dahinter

Hier liegt der strategische Kern der Reform: Sammelimport regulär verzollen statt 3 Euro je Warenposition in jeder Endkundensendung.

Wer als Händler bisher einzeln aus Fernost versendet hat, kann dieselbe Ware als Sammelsendung importieren, regulär in den freien Verkehr überlassen und sie danach aus einem EU-Lager verschicken. Für diesen Import gelten die regulären Zollsätze nach Tarifierung und Ursprung. Bei späteren Verkäufen aus dem freien Verkehr fällt der 3-Euro-Zoll nicht erneut je Endkundensendung an.

Genau dieses Lagermodell fahren wir bei Fillhub täglich: Deine Ware kommt als Container oder Palette nach Regensburg, wird eingelagert und geht von dort DACH-weit raus – nach Deutschland in 1–2 Tagen, nach Österreich ohne Zoll-Aufpreis im EU-Binnenmarkt. Du kümmerst dich um Einkauf und Marketing, die Ware liegt für die einzelnen Kundenbestellungen bereits in der EU. Wenn du wissen willst, ab welchem Sendungsvolumen sich der Wechsel für dich rechnet: Schreib uns unten ins Formular – wir rechnen es dir in 15 Minuten durch.

FAQ zur Zollfreigrenze

Muss ich für Temu- oder Shein-Bestellungen ab Juli Zoll zahlen?

Wird IOSS genutzt, ist der IOSS-Nutzer oder sein indirekter Vertreter Anmelder und Zollschuldner. Der Verbraucher kann in diesem Verfahren nicht als Anmelder auftreten. Ob und wie eine Plattform die Abgabe in ihren Preis einrechnet oder gesondert ausweist, ist eine geschäftliche Entscheidung und nicht in der Verordnung festgelegt.

Gilt der 3-Euro-Zoll pro Paket oder pro Warenkategorie?

Pro Warenposition in der Zollanmeldung, nicht pauschal pro Paket und nicht pro physischem Stück. Das offizielle Beispiel des Zolls: Socken, Kabelbinder und Hosen in einer Sendung sind drei unterschiedlich tarifierte Positionen, also 9 Euro. Mehrere Stück in derselben Anmeldeposition lösen zusammen einmal 3 Euro aus.

Was ist eine Warenkategorie beim Zoll?

Gemeint ist keine Shop-Kategorie wie „Mode“ oder „Elektronik“, sondern eine Position der Zollanmeldung. Waren können eine gemeinsame Position bilden, wenn Tarifierung und Beschreibung sowie, soweit in der Anmeldung vorgesehen, der Ursprung übereinstimmen. Deshalb kann dieselbe Bestellung je nach enthaltenen Waren mehrere Zollpositionen haben.

Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer?

Die ändert sich durch die Verordnung (EU) 2026/382 nicht. Für kommerzielle Einfuhren fällt sie grundsätzlich bereits seit Juli 2021 ab dem ersten Cent an. Der 3-Euro-Zoll ist eine zusätzliche Einfuhrabgabe.

Ab wann gelten reguläre Zölle statt der Pauschale?

Nach Artikel 2 der Verordnung endet die 3-Euro-Übergangsregel am 1. Juli 2028. Ist die zentrale EU-IT-Infrastruktur nicht rechtzeitig betriebsbereit, kann die Kommission eine Verlängerung vorschlagen. Bis ein solcher Vorschlag beschlossen wäre, bleibt der 1. Juli 2028 das geltende Enddatum.

Ändert sich etwas bei Sendungen über 150 Euro?

Die gestrichene schwellenbasierte Befreiung galt nur für Sendungen bis 150 Euro. Für Sendungen über 150 Euro gelten weiterhin die regulären Zollsätze nach Tarifierung und Ursprung sowie die Einfuhrumsatzsteuer.

Was wird aus IOSS?

IOSS bleibt ein Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer. Für Waren, bei denen IOSS genutzt wird, gilt der 3-Euro-Zoll je Anmeldeposition. Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass für die Entrichtung im laufenden Zahlungsaufschub eine Gesamtsicherheit erforderlich ist und bestehende Referenzbeträge angepasst werden müssen.

Fazit: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist abgeschafft

Seit dem 1. Juli 2026 ist die schwellenbasierte Zollbefreiung bis 150 Euro Geschichte. Für Händler mit Drittlands-Direktversand heißt das: Anmeldepositionen ermitteln, den 3-Euro-Zoll korrekt kalkulieren und das Lagermodell neu vergleichen. Entscheidend sind nicht Shop-Kategorien oder Stückzahlen, sondern die Positionen der Zollanmeldung. Und der nächste Stichtag wartet schon: Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – was dann wirklich verpflichtend wird, liest du in unserem Guide.

Dieser Artikel ist keine Zoll- oder Rechtsberatung. Stand: 23. Juli 2026. Verbindliche Grundlagen sind die Verordnung (EU) 2026/382; Anwendungshinweise findest du im TAXUD-Leitfaden vom 2. Juni 2026 und beim deutschen Zoll.

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