150-Euro-Zollfreigrenze fällt: Was sich ab 1. Juli 2026 ändert
4,6 Milliarden Kleinpakete kamen 2024 in die EU – 91 Prozent davon aus China. Fast alle zollfrei, denn bis 150 Euro Warenwert hielt der Zoll bisher die Hand still. Damit ist am 1. Juli 2026 Schluss: Die EU schafft die 150-Euro-Zollfreigrenze ab. Was nach einer Randnotiz für Zoll-Nerds klingt, verändert die Spielregeln für einen ganzen Teil des Onlinehandels – und betrifft dich auch dann, wenn du selbst nie ein Paket aus China importiert hast. Hier ist, was wirklich beschlossen ist, was nur im Gespräch ist, und was du vor dem Stichtag prüfen solltest.
Was bisher galt
Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert bis 150 Euro waren von Zollabgaben befreit – die sogenannte De-minimis-Regel aus der Zollbefreiungsverordnung. Ein 12-Euro-Handyhülle aus Shenzhen direkt an deine Haustür? Null Zoll.
Ein verbreitetes Missverständnis vorweg: Steuerfrei waren diese Pakete schon lange nicht mehr. Seit Juli 2021 fällt die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent an, abgewickelt meist über das IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop) der Plattformen. Was bis jetzt fehlte, war der Zoll – und genau diese Lücke hat ein Geschäftsmodell groß gemacht: Millionen Einzelpakete, direkt vom Drittlands-Lager an EU-Verbraucher, vorbei an jeder Abgabe, die ein EU-Händler für dieselbe Ware beim Import zahlt.
Was sich am 1. Juli 2026 ändert
Mit der Verordnung (EU) 2026/382 vom Februar 2026 streicht die EU die Zollbefreiung zum 1. Juli 2026. An ihre Stelle tritt übergangsweise ein Pauschalzoll von 3 Euro – und zwar pro Warenkategorie, nicht pro Paket.
Maßgeblich ist die Zolltarif-Unterposition (die sechsstellige Warennummer). Der deutsche Zoll rechnet es auf seiner Infoseite selbst vor: Eine Sendung mit zehn Paar Socken, zwei Kabelbindern und vier Hosen enthält drei verschiedene Warenkategorien – macht 9 Euro Pauschalzoll, egal wie billig die Einzelteile sind. Bei Ware derselben Kategorie fällt der Zoll dagegen nur einmal pro Sendung an.
Drei Details, die in vielen Schlagzeilen untergehen:
- Der Pauschalzoll gilt zunächst für Fernabsatz-Sendungen im IOSS-/H7-Verfahren – das deckt nach EU-Angaben über 90 Prozent der E-Commerce-Importe ab. Die Kommission prüft ab Oktober 2026 monatlich, ob Versender auf andere Wege ausweichen, und kann den Pauschalzoll dann auf alle Kleinsendungen ausweiten.
- Gezahlt wird beim Absender, nicht an deiner Haustür. Der Anmelder (in der Regel der IOSS-registrierte Verkäufer bzw. dessen Vertreter) schuldet den Zoll. Für die Abwicklung in Deutschland ist ein Zoll-Aufschubkonto mit Gesamtsicherheit nötig – der Zoll empfiehlt Betroffenen, frühzeitig Kontakt zum zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
- Es ist eine Übergangslösung, befristet bis zum 1. Juli 2028 (verlängerbar). Danach sollen über die neue EU-Zolldatenplattform reguläre Zölle für sämtliche Einfuhren gelten – exakt nach Warenkategorie statt pauschal.
Und die oft zitierte „2-Euro-Bearbeitungsgebühr”? Eine zusätzliche Abwicklungsgebühr pro Sendung ist ab November 2026 geplant, ihre Höhe steht aber noch nicht fest – das verhandeln Parlament und Rat gerade. Rechne sie als Risiko-Posten ein, aber verlass dich nicht auf die Zahl.
Wen die Änderung trifft
Direktimporteure und Dropshipper: Wenn deine Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs noch außerhalb der EU liegt und einzeln an Endkunden geht, zahlst du ab Juli pro Bestellung und Warenkategorie drauf. Dazu kommt der Deklarationsaufwand: Jede Position braucht die korrekte tarifliche Einordnung.
Rechnen wir es einmal durch. Ein typischer Dropshipping-Warenkorb: 34,90 Euro Verkaufspreis, Wareneinsatz 9 Euro, Direktversand aus Shenzhen 4,50 Euro. Bisher blieben vor Werbekosten rund 21 Euro hängen. Ab Juli stecken in dem Warenkorb drei Warenkategorien – Handyhülle, Ladekabel, Schutzglas – also 9 Euro Pauschalzoll. Deine Spanne schrumpft um über 40 Prozent, mit einem einzigen Stichtag. Wer viele kleinteilige Mischbestellungen versendet, trifft es am härtesten; wer sortenreine Einzelartikel verschickt, kommt mit 3 Euro pro Bestellung davon.
Temu, Shein & Co.: Die Plattformen sind der eigentliche Adressat der Reform. Der EU-Rat begründet sie ausdrücklich mit unfairem Wettbewerb zulasten europäischer Händler. Die Plattformen werden die Abgaben einpreisen – ihre Kampfpreise verlieren einen Teil ihres strukturellen Vorteils.
EU-Händler mit eigenem Lager: Für dich ist das die gute Nachricht des Jahres. Du hast deine Ware immer schon regulär verzollt – jetzt müssen es deine Billig-Konkurrenten aus Fernost faktisch auch. Das Spielfeld wird ebener, ganz ohne dein Zutun.
Der Zeitplan im Überblick
- 1. Juli 2026: Zollfreigrenze fällt, 3-Euro-Pauschalzoll pro Warenkategorie startet (für IOSS-/H7-Fernabsatz-Sendungen bis 150 Euro Sachwert).
- Ab Oktober 2026: Die EU-Kommission prüft monatlich, ob Versender den Pauschalzoll über andere Versandwege umgehen – und kann ihn dann auf sämtliche Kleinsendungen ausweiten.
- November 2026 (geplant): Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr pro Sendung soll kommen; Höhe noch offen, im Gespräch sind rund 2 Euro.
- Bis 1. Dezember 2027: Die Kommission bewertet, ob die neue Zolldatenplattform rechtzeitig fertig wird.
- Ab ~2028: Reguläre Zölle für alle Einfuhren über die EU-Zolldatenplattform – der Pauschalzoll entfällt. Verzögert sich die Plattform, läuft die Übergangsregelung weiter.
Checkliste: das prüfst du vor dem 1. Juli
- Betroffenheit klären: Versendest du – oder dein Lieferant in deinem Namen – Ware direkt aus einem Drittland an EU-Endkunden? Nur dann trifft dich der Pauschalzoll direkt.
- Sortiment nach Warennummern sortieren: Wie viele Zolltarif-Unterpositionen stecken in einer typischen Bestellung? Daraus ergibt sich dein Zoll pro Warenkorb.
- Landed Cost neu kalkulieren: 3 Euro × Kategorien + Einfuhrumsatzsteuer + Puffer für die geplante Bearbeitungsgebühr. Hält deine Marge das aus?
- IOSS-Setup prüfen: Als IOSS-Nutzer (oder dessen Vertreter) brauchst du ein Zoll-Aufschubkonto samt Gesamtsicherheit beim Hauptzollamt – bestehende Bewilligungen brauchen einen angepassten Referenzbetrag.
- Mit Lieferanten und Plattformen sprechen: Wer tritt als Anmelder auf? Wer trägt den Pauschalzoll – und ab wann taucht er in deinen Einkaufspreisen auf?
- Das Lagermodell durchrechnen: Ab welchem Volumen ist Sammelimport plus EU-Lager günstiger als Einzelversand? (Spoiler: meist früher, als du denkst.)
Vom Einzelpaket zum EU-Lager: die Rechnung dahinter
Hier liegt der strategische Kern der Reform: Einmal sauber verzollen statt fünfhundertmal 3 Euro.
Wer als Händler bisher einzeln aus Fernost versendet hat, kann dieselbe Ware als Sammelsendung importieren – einmal regulär verzollt, mit einer Anmeldung – und sie dann aus einem EU-Lager verschicken. Der Pauschalzoll pro Bestellung entfällt komplett, denn die Ware liegt zum Verkaufszeitpunkt bereits in der EU. Obendrauf kommen die Effekte, die mit Zoll gar nichts zu tun haben: Lieferzeiten von 1–2 Tagen statt 10–20, weniger verlorene Pakete, Retouren, die nicht nach Asien zurückwandern müssen.
Genau dieses Modell fahren wir bei Fillhub täglich: Deine Ware kommt als Container oder Palette nach Regensburg, wird eingelagert und geht von dort DACH-weit raus – nach Deutschland in 1–2 Tagen, nach Österreich ohne Zoll-Aufpreis im EU-Binnenmarkt. Du kümmerst dich um Einkauf und Marketing, die Verzollung passiert einmal am Wareneingang statt an jeder Kundenbestellung. Wenn du wissen willst, ab welchem Sendungsvolumen sich der Wechsel für dich rechnet: Schreib uns unten ins Formular – wir rechnen es dir in 15 Minuten durch.
FAQ zur Zollfreigrenze
Muss ich für Temu- oder Shein-Bestellungen ab Juli Zoll zahlen?
Nicht an der Haustür: Den Pauschalzoll schuldet der Verkäufer bzw. die Plattform über das IOSS-Verfahren. Du wirst ihn aber im Preis wiederfinden – die IHKs erwarten, dass Plattformen die Abgaben im Warenkorb ausweisen oder die Preise erhöhen.
Gilt der 3-Euro-Zoll pro Paket oder pro Warenkategorie?
Pro Warenkategorie (Zolltarif-Unterposition), nicht pro Paket. Das offizielle Beispiel des Zolls: Socken, Kabelbinder und Hosen in einer Sendung sind drei Kategorien – also 9 Euro. Mehrere Artikel derselben Kategorie kosten nur einmal 3 Euro.
Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer?
Die ändert sich nicht. Sie fällt bereits seit Juli 2021 ab dem ersten Cent an und bleibt von der Zollreform unberührt – der Pauschalzoll kommt obendrauf.
Ab wann gelten reguläre Zölle statt der Pauschale?
Geplant ist die Umstellung mit dem Start der EU-Zolldatenplattform, voraussichtlich 2028. Verzögert sich die Technik, kann die 3-Euro-Übergangsregelung verlängert werden.
Ändert sich etwas bei Sendungen über 150 Euro?
Nein. Sendungen über 150 Euro waren noch nie zollbefreit – für sie gelten weiterhin die regulären Zollsätze plus Einfuhrumsatzsteuer.
Was wird aus IOSS?
IOSS bleibt das zentrale Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer – der neue Pauschalzoll dockt sogar direkt daran an. Neu ist: IOSS-Nutzer bzw. ihre Vertreter brauchen für die Zollentrichtung ein Aufschubkonto mit Gesamtsicherheit beim Hauptzollamt.
Fazit: Die zollfreie Ära endet – und das ist eine Chance
Am 1. Juli 2026 endet das Schlupfloch, das Milliarden Direktsendungen aus Fernost einen strukturellen Preisvorteil verschafft hat. Für Händler mit Drittlands-Direktversand heißt das: jetzt kalkulieren, deklarieren, und das Lagermodell ernsthaft durchrechnen. Für alle anderen ist es schlicht fairerer Wettbewerb. Und der nächste Stichtag wartet schon: Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – was dann wirklich verpflichtend wird, liest du in unserem Guide.
Dieser Artikel ist keine Zoll- oder Rechtsberatung. Stand: 11. Juni 2026 – die Detailregelungen werden auf EU-Ebene noch finalisiert; verbindliche Informationen findest du beim Zoll und deiner IHK.
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